WEG-Verwaltung
- Überwachung der Wohngeldeinzahlungen
- Wohngeldeinzug von Miteigentümern
- Abschluss von Verträgen
- Rechnungs- und Kostenkontrolle
- Zahlungsanweisungen
- Buchführung
- Durchführung einer jährlichen Eigentümerversammlung
- Erstellung der jährlichen Verwaltungsabrechnung
- Erstellung eines Wirtschaftsplanes
- Festlegung des monatlichen Wohngeldes
- Überwachung der Hausordnung
- Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen bei vertretbarem
Zeitaufwand
- Durchführung von Modernisierungs- und Sanierungsarbeiten
im Rahmen ordnungsgemäßer Verwaltung
- getrennte Verwaltung von Fremdgeldern
- technische Betreuung
Alle vorgenannten Serviceleistungen sind mit einer festen Gebühr abgegolten. Die Festsetzung bedarf einer gesonderten Vereinbarung.