Miet -Verwaltung

 

- Überwachung der Mietzahlungen

- Abschluss von Verträgen

- Rechnungs- und Kostenkontrolle

- Zahlungsanweisungen

- Buchführung

- Beratung beim Abschluss von Mietverträgen

- Wohnungsabnahmen und - übergaben

- Erstellung von Wirtschaftlichkeitsberechnungen

- Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen bei vertretbarem Zeitaufwand

- Anpassung von Mieten

- Überwachung der Hausordnung

- Sanierung von Wohnungen im Rahmen ordnungsgemäßer Verwaltung

- lfd. technische Betreuung

Alle vorgenannten Serviceleistungen  sind mit einer festen Gebühr abgegolten. Die Festsetzung bedarf einer gesonderten Vereinbarung.