Miet -Verwaltung
- Überwachung der Mietzahlungen
- Abschluss von Verträgen
- Rechnungs- und Kostenkontrolle
- Zahlungsanweisungen
- Buchführung
- Beratung beim Abschluss von Mietverträgen
- Wohnungsabnahmen und - übergaben
- Erstellung von Wirtschaftlichkeitsberechnungen
- Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen bei vertretbarem Zeitaufwand
- Anpassung von Mieten
- Überwachung der Hausordnung
- Sanierung von Wohnungen im Rahmen ordnungsgemäßer Verwaltung
- lfd. technische Betreuung
Alle vorgenannten Serviceleistungen sind mit einer festen Gebühr abgegolten. Die Festsetzung bedarf einer gesonderten Vereinbarung.